Als Fachanwalt für Familienrecht (seit 2006) vertrete ich Sie schnell, zuverlässig und kompetent in Ihrer Trennungs- und Scheidungsangelegenheit.
Hier berate und vertrete ich Sie im Bereich des Unterhaltsrechts und in der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich). Hierzu gehört auch die Regelung Ihrer Ansprüche bei der Auseinandersetzung gemeinsamen Immobilieneigentums.
Für einfacher gelagerter Scheidungsangelegenheiten biete ich Ihnen meine Leistungen im Rahmen einer sogenannten „Online-Scheidung“ an.
Zu den weitere Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht gehören natürlich auch die Regelung des Sorge- und des Umgangsrechts.
In allen Bereichen unterstütze und vertrete ich Sie kompetent sowohl bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wie auch bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche zur Wahrung Ihrer Rechte.
Gerne bin ich Ihnen behilflich, wenn es darum geht, Strategien zu entwickeln, um auch komplexe Sachverhalte transparent und durchsichtig zu gestalten.
In dem Zusammenhang ist es mir stets wichtig, dass Wesentliche im Blick zu halten, damit Sie sich als Beteiligter nicht in einem zermürbenden „Rosenkrieg“ verstricken.
In den Fällen, in denen erkennbar die Möglichkeit besteht, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen, mache ich darauf aufmerksam und überreiche Ihnen einen entsprechenden Vordruck zur Beantragung von VKH.
Sämtliche hier genannten Formular finden Sie im Übrigen unter der Rubrik „Formulare und Downloads“ als PDF-Datei auf unserer Homepage.