Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie in verschiedensten Fällen.

Im Verkehrszivilrecht berate und vertrete ich sie bei der Regulierung Ihrer Unfallschäden (Haftungsverteilung, Reparatur-, oder Totalschaden, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld, Haushaltsführung, etc.) sowie bei Fragen des Autokaufs und Leasings.

In Verkehrsordnungswidrigkeiten können Sie sich mit Anhörungsbögen oder Bußgeldbescheiden an mich wenden. Ich wende mich an die Ordnungsbehörden, beantrage für Sie Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines möglichen Einspruchs bei einem Geschwindigkeitsverstoß, Abstands-, Rotlicht-, Handy-, Alkohol/Drogen-, oder Überholverstoß.

 

  • Ist die Messung gerichtlich verwertbar?
  • Kann die Geldstrafe reduziert werden?
  • Kann vom Fahrverbot abgesehen werden?

 

Bei verkehrsverwaltungsrechtlichen Fällen geht es um Sanktionen im Hinblick auf Ihren Führerschein oder Ihre Fahrerlaubnis, bzw. Fahrtenbuchauflagen.

 

  • Darf ein Fahrverbot verhängt werden?
  • Ist die Fahrerlaubnis zu entziehen?
  • Wie gelange ich wieder in der Besitz der Fahrerlaubnis?
  • Muß ich zur MPU?

 

 

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