Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht berate und vertrete ich Sie im strafrechtlichen Ermittlungs-, im Strafbefehls- und auch im gerichtlichen Hauptverfahren nach Anklageerhebung.

Ich beantrage Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen nach Aktenerhalt den gegen Sie gerichteten Vorwurf, bzw. Ihre Verteidigung. Ich vertrete Jugendliche (14-18 Jahre), sowie Heranwachsende (18-21 Jahre) und Erwachsene bei Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (z.B. fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung), oder Eigentumsdelikten (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Betrug und Untreue), sowie verschiedenen Verkehrdelikten (z.B. Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Rauschfahrt, Unfallflucht).

  • Wie ist die Aktenlage?
  • Sage ich aus, oder mache ich von meinem Schweigerecht Gebrauch?
  • Lege ich Einspruch gegen einen Strafbefehl ein?
  • Wie verhalte ich mich in der Hauptverhandlung?
  • Welche Strafe droht?

Ich helfe Ihnen gern!

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